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   OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 44/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 44/20 (https://dejure.org/2021,19993)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.06.2021 - 2 MB 44/20 (https://dejure.org/2021,19993)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Juni 2021 - 2 MB 44/20 (https://dejure.org/2021,19993)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Beförderung eines Beamten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens

  • rechtsportal.de

    Untersagung der Beförderung eines Beamten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 44/20
    Auswahlentscheidungen (auch in Bezug auf die Vergabe höherer Ämter einer Laufbahn durch Beförderungen) sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr. vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46, vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f. und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 31 f. und Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 33 m. w. N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m. w. N.).

    Der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt muss anhand aussagekräftiger, d. h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 33 mwN).

    Dies ist bei einem sog. gebündelten Dienstposten nur der Fall, wenn dieser nicht auch derjenigen Besoldungsgruppe - wie hier geschehen - zuzuordnen ist, der die bisherigen Aufgaben des Beamten entsprachen.Werden - wie hier - gebündelte Dienstposten geschaffen, die zwei Besoldungsgruppen zugeordnet werden (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit: BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - BvR 1958/13 -, juris, Ls 1 und 2 und Rn. 46), von denen eine dem vom Beamten innegehabten Statusamt entspricht, ist der gebündelte Dienstposten für diesen Beamten im niedrigeren Statusamt kein höherbewerteter (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2007 - 2 A 2.06 -, Ls und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, Ls 4 und Rn. 54; jeweils juris und jeweils mwN).

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 44/20
    Auswahlentscheidungen (auch in Bezug auf die Vergabe höherer Ämter einer Laufbahn durch Beförderungen) sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr. vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46, vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f. und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 31 f. und Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 33 m. w. N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m. w. N.).

    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 12 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 79).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.11.2020 - 2 LB 1/20

    Beurteilungsklage einer Richterin; Rechtsschutzbedürfnis nach Beförderung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 44/20
    Die fehlerhafte Rechtsanwendung hat sich auf das Gesamturteil der Beurteilung ausgewirkt (vgl. zu diesem Erfordernis: Urteil des Senats vom 12. November 2020 - 2 LB 1/20 -, juris, Rn. 35 mwN).

    Ob die Antragsgegnerin in einen neuen Auswahlverfahren mit Blick auf den von der Antragstellerin um ein Statusamt (im Gegensatz zu den Beigeladenen) höherwertigen ausgeübten "Dienstposten" und das von ihr - der Antragsgegnerin - insoweit gewichtete Merkmal "höherwertige Tätigkeit" weiterhin von einem (Leistungs)Gleichstand der Beurteilten ausgeht, der allein einen Rückgriff auf ältere Beurteilungen rechtfertigte (vgl. Urteil des Senats vom 12. November 2020 - 2 LB 1/20 -, juris, Rn. 33 mwN), ist deshalb offen und dies ist für den Erfolg im Eilverfahren ausreichend (vgl. zu diesem Erfordernis: Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2019 - 2 MB 3/19 -, juris, Rn. 31 mit Verweis auf die Rspr. des BVerfG).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 44/20
    Ihr steht damit ein Anordnungsanspruch gemäß § 123 Abs. 1 und 3 VwGO iVm. § 920 Abs. 2 ZPO zur Seite (vgl. zu diesem Erfordernis: Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2019 - 2 MB 3/19 -, juris, Rn. 31 mit Verweis auf die Rspr. des BVerfG) (2).

    Ob die Antragsgegnerin in einen neuen Auswahlverfahren mit Blick auf den von der Antragstellerin um ein Statusamt (im Gegensatz zu den Beigeladenen) höherwertigen ausgeübten "Dienstposten" und das von ihr - der Antragsgegnerin - insoweit gewichtete Merkmal "höherwertige Tätigkeit" weiterhin von einem (Leistungs)Gleichstand der Beurteilten ausgeht, der allein einen Rückgriff auf ältere Beurteilungen rechtfertigte (vgl. Urteil des Senats vom 12. November 2020 - 2 LB 1/20 -, juris, Rn. 33 mwN), ist deshalb offen und dies ist für den Erfolg im Eilverfahren ausreichend (vgl. zu diesem Erfordernis: Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2019 - 2 MB 3/19 -, juris, Rn. 31 mit Verweis auf die Rspr. des BVerfG).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 44/20
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 12 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 79).

    Dahinstehen kann deshalb zwar, ob es hier mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2015 (2 BvR 1958/13, juris, Rn. 46, 53f.) nach Auffassung der Antragstellerin offenbar sachlich nicht gerechtfertigt ist, dass sie - die Antragstellerin - auf einem ungebündelten mit den Beigeladenen auf gebündelten Dienstposten um eine Beförderung konkurriert.

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 44/20
    Dies wird in ihrer Beurteilung auch zutreffend (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Ls 4 und Rn. 28 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 53 f., wonach Besonderheiten eines Dienstpostens bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen sind) berücksichtigt (vgl. dazu die Begründung des Gesamtergebnisses in der Beurteilung der Antragstellerin im Einzelnen, BA A).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 44/20
    Auswahlentscheidungen (auch in Bezug auf die Vergabe höherer Ämter einer Laufbahn durch Beförderungen) sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr. vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46, vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f. und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 31 f. und Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 33 m. w. N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 44/20
    Auswahlentscheidungen (auch in Bezug auf die Vergabe höherer Ämter einer Laufbahn durch Beförderungen) sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr. vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46, vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f. und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 31 f. und Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 33 m. w. N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 44/20
    Auswahlentscheidungen (auch in Bezug auf die Vergabe höherer Ämter einer Laufbahn durch Beförderungen) sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr. vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46, vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f. und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 31 f. und Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 33 m. w. N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 44/20
    Dies wird in ihrer Beurteilung auch zutreffend (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Ls 4 und Rn. 28 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 53 f., wonach Besonderheiten eines Dienstpostens bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen sind) berücksichtigt (vgl. dazu die Begründung des Gesamtergebnisses in der Beurteilung der Antragstellerin im Einzelnen, BA A).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 2.06

    Dienstposten, höherbewerteter, sog. gebündelter; Bewährung, auf einen

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2021 - 1 B 430/21

    Untersagung der Beförderung eines Mitbewerbers wegen Fehlerhaftigkeit der

  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15

    Beamter; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung;

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